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EuGH zur Auslegung des Stabilitäts- und Wachstumspakts
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom , Rs. C-27/04, die Zuständigkeiten der Kommission und des Rates in Bezug auf das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit geklärt. Der Beschluss des EU-Finanzministerrats (Ecofin) vom November 2003, die Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich vorläufig auszusetzen, wurde für nichtig erklärt. Mehr dazu unter http://curia.eu.int/de/actu/communiques/cp04/aff/cp040057de.pdf.