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Verträge mit nahen Angehörigen - und kein Ende
Zur Abzugsfähigkeit von Zahlungen an Lebensgefährten
Immer wieder werden Verfahren über die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen bis zu den Höchstgerichten getrieben - für den Betrachter stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit.
Bei Durchsicht der Judikatur stößt man immer wieder auf Urteile, die Verträge mit nahen Angehörigen nicht anerkennen. Zum Teil sind die Argumente der Beschwerdeführer wirklich „an den Haaren herbeigezogen" und lassen einem „die Haare zu Berge stehen". Manchmal denke ich, dass derartige „Kunstgriffe" sogar ein schlechtes Bild auf unseren Berufsstand werfen ...
1. Ein Fall - die Ausgangssituation
Ab 1990 machte die Beschwerdeführerin in ihren Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen unter dem Titel Aushilfen bzw. Fremdarbeit 8.000 S 120.000 S 120.000 S und 30.000 S geltend. Die Leistungen wurden angeblich vom Lebensgefährten erbracht. Ebenso zog sie sich die vom Lebensgefährten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer ab.
Zur Erinnerung:
Nach stRsp. sind Verträge zwischen nahen Angehörigen, zu denen auch Lebensgefährten zählen, nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn sie
1. nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,
2. einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und
3. auch zwi...