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SWK 23, 15. August 2004, Seite 49

EuGH: MwSt Solisten

Mehrwertsteuer: Solisten können befreite Einrichtungen sein

Urteilstenor des EuGH:

1. Artikel 13 Teil A Abs. 1 lit. n der 6. MWSt-RL ist dahin auszulegen, dass der Begriff der anderen ... anerkannten Einrichtungen als Einzelkünstler auftretende Solisten nicht ausschließt.

2. Aus der Überschrift des Art. 13 Teil A der 6. MWSt-RL als solcher ergeben sich keine Einschränkungen der Möglichkeiten der Steuerbefreiung nach dieser Bestimmung.

( Hoffmann, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesgerichtshofes)

Anmerkung: Der dem Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit betraf die Frage, ob die in der 6. MWSt-RL für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten durch „Einrichtungen" vorgesehene Befreiungen auch anwendbar sind, wenn diese von einer Einzelperson erbracht werden.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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