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Änderungserlass zur Behandlung gemischt genutzter Grundstücke
SWK-Leser und -Autor Dr. Peter Pülzl, Steuerberater in Innsbruck, schreibt uns:
Die im SWK-Heft 20/21/2004 auf Seite S 568 ff. veröffentlichte aktuelle Erlassregelung halte ich angesichts der bereits erfolgten umfangreichen literarischen Aufarbeitung der jüngsten Rechtslage (Beiser/Pülzl, SWK-Heft 12/2004, Seite S 444 ff.; Prodinger, SWK-Heft 12/2004, Seite S 447 ff., 13/2004, S 496 ff. und 16/2004, S 553 ff.; Beiser, RdW 2004/292, 316 ff.; Achatz, RFG 2004, 52 ff.) für rechtsstaatlich bedauerlich und nicht akzeptabel. Glaubt man denn wirklich, mit Vogel-Strauß-Politik und unterdurchschnittlicher Begründungsqualität überzeugen zu können?
In diesem Zusammenhang eignet sich übrigens eine neue Bestimmung des EStG für's juristische Ratespiel: Wer im steuerrechtlichen Karussell noch Sinn für Humor hat, sollte sich § 20 Abs. 1 Z 6 letzter Satz EStG i. d. F. StRefG 2005 zu Gemüte führen und dessen Existenzberechtigung hinterfragen. Liegt diese möglicherweise im erhöhten Serotoninfreisetzungspotenzial der Regelung? Bleibt zu hoffen, dass uns die Erheiterung über die ESt-rechtliche lex „Seeling" nicht noch vergeht (zur rechtlichen Analyse siehe Prodinger, SWK-Heft 13/2004, Seite S 498 f., mit zutreff...