Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 2004, Seite 735

Investitionszuwachsprämie für 2004 bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen bekannt:

1. Im Hinblick auf das Auslaufen der Investitionszuwachsprämie mit dem Kalenderjahr 2004 ist bei abweichenden Wirtschaftsjahren 2003/2004 und 2004/2005 eine Zuordnung des Investitionszuwachses des Kalenderjahres 2004 zu Investitionen der beiden genannten Wirtschaftsjahre nicht erforderlich. Der gesamte Zuwachs des Jahres 2004 kann daher mit der Beilage für 2004 (Formular E 108e für 2004) geltend gemacht werden.

2. Es bestehen nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen keine Bedenken, in Fällen eines abweichenden Wirtschaftsjahres 2003/2004, die Investitionszuwachsprämie für 2004 in höchstens zwei Teilbeträgen geltend zu machen, wenn die folgenden beiden Voraussetzungen vorliegen:

• Die Summe der Investitionen in prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter des dem Kalenderjahr 2004 zuzuordnenden Teiles des Wirtschaftsjahres 2003/2004 übersteigt den Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre, die vor dem geendet haben. Die Investitionszuwachsprämie wird für diesen Zuwachs (mit dem Formular E 108e für 2004) geltend gemacht.

• Sollten im Kalenderjahr 2004 weitere (dem Wirt...

Daten werden geladen...