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Verzicht auf marktübliche Miete bei langfristiger Vermietung (§ 2 EStG)
Verzicht auf marktübliche Miete bei langfristiger Vermietung (§ 2 EStG)
Bei einer langfristigen Vermietung wird die Absicht, positive Überschüsse zu erzielen, nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass der vereinbarte Mietpreis lediglich 2/3 der Marktmiete ausmacht (BFH , IX R 64/96 in BB 1999, 2490).