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SWK 7, 1. März 2000, Seite 4

Zufluss beim Gesellschafter (§ 19 EStG)

Zufluss beim Gesellschafter (§ 19 EStG)

Ein steuerlicher Zufluss liegt nur dann vor, wenn der Empfänger rechtlich und wirtschaftlich über einen Betrag verfügen kann. Wird die Auszahlung auf Wunsch des Schuldners gestundet oder ist der Schuldner zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig, so ist der Betrag erst im Zeitpunkt der Zahlung zugeflossen. Eine Gutschrift von Geschäftsführerbezügen auf dem Verrechnungskonto führt grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zum Zufluss beim Gesellschafter. War die Gesellschaft hingegen Ende des Jahres bereits beträchtlich verschuldet und unterbleibt deshalb infolge von Zahlungsschwierigkeiten die Auszahlung, dann ist kein Zufluss beim Gesellschafter anzunehmen (FLD Wien, NÖ und Bgld., RV 39X-16/02/97 in ÖStZ 2000, 14).

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