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Speisen, Getränke und Süßwaren bei Theateraufführungen
Nach den dt. Umsatzsteuerrichtlinien hat sich die Steuerbefreiung für Theaterleistungen auch auf die Lieferung von Speisen, Getränken und Süßwaren erstreckt, wenn diese Lieferungen als Nebenleistungen anzusehen waren. Der BFH hat entschieden, dass diese Leistungen keine steuerbefreiten Nebenleistungen sind. Daher werden Restaurationsumsätze nicht mehr als Nebenleistungen zu Theaterumsätzen angesehen. (Verfügung OFD Frankfurt in BB 1999, 2550)