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SWK 7, 1. März 2000, Seite 4

Verlustabzug beim Erben (§ 18 Abs. 6 EStG)

Verlustabzug beim Erben (§ 18 Abs. 6 EStG)

Der BFH hat in seiner jüngsten Rechtsprechung dem Erben den „ererbten Verlustvortrag" aberkannt, wenn dieser durch den Verlust nicht wirtschaftlich belastet wird. Denn in diesem Fall steht die Gewährung des Verlustvortrages in Widerspruch zur Individualbesteuerung (Artikel in BB 1999, 2584 f.).

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