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Entgeltliche Aufnahme eines Partners nicht begünstigt (§ 22, § 24 EStG)
Entgeltliche Aufnahme eines Partners nicht begünstigt (§ 22, § 24 EStG)
Wird ein freiberuflicher Einzelbetrieb in eine Personengesellschaft eingebracht, so ist ein dabei entstehender Gewinn nur dann begünstigt, wenn alle stillen Reserven des eingebrachten Betriebes aufgelöst werden. Werden die stillen Reserven hingegen nur zur Hälfte aufgelöst, steht keine Begünstigung zu (BFH , GrS 2/98 in BB 2000, 127).