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Gesellschafter-Geschäftsführer: DB
• Bezieht ein an einer GmbH zu 100% beteiligter Geschäftsführer kein fixes Gehalt, hat er keinen Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration sowie auf eine Abfertigung und auf Urlaub und hat er bei Abwesenheit selbst für eine Vertretung zu sorgen, sprechen all diese Umstände im Sinne der erforderlichen Gesamtbetrachtung dagegen, dass der Geschäftsführer seine Arbeitskraft schuldet und somit die Bezüge nicht dem Dienstgeberbeitrag unterliegen. – (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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