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Bestandzinszahlungen
• Zwischen Fremden abgeschlossene Bestandverträge enthalten klare Vereinbarungen über den Bestandgegenstand und das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung; zu solchen zwischen Fremden abgeschlossenen Vereinbarungen gehören zweifellos auch Abreden über Höhe und Fälligkeit von jeweils wiederkehrend zu entrichtenden Bestandzinszahlungen. – (§ 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften), (Präsidentenbeschwerde)
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