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Umsatzsteuerliche Beurteilung der Abwicklung von Holzverkäufenüber Wald- bzw. Waldbauernverbände
Lösungsvorschlag für die Praxis
Ab stellt sich bei der Abwicklung von Holzverkäufen über Waldwirtschaftsgemeinschaften die Frage, welchem Steuersatz (10% oder 12%) die Holzverkäufe bzw. Vermittlungsleistungen dieser Gemeinschaften unterliegen. Nach Anfrage bei der Finanzlandesdirektion für Steiermark kann nachstehender Lösungsvorschlag unterbreitet werden.
Sachverhalt Immer mehr Forstwirte schließen sich zu so genannten Waldwirtschaftsgemeinschaften zusammen, um u. a. die Ertragsleistung aus der Waldwirtschaft und die Vermarktung ihrer Betriebe zu steigern. Diese Gemeinschaften sind grundsätzlich nicht auf Gewinn gerichtet.
Die Waldwirtschaftsgemeinschaften treten u. a. gegenüber Holz verarbeitenden Betrieben als Geschäftspartner auf und
1. vermitteln die Holzumsätze, wofür sie einen Unkostenbeitrag erhalten,
2. treten als Holz lieferndes Unternehmen auf,
3. vermitteln Holzumsätze, und es wird die Gutschrift des Holz verarbeitenden Betriebes auf die Waldwirtschaftsgemeinschaft ausgestellt, wobei jedoch aus der Gutschrift eindeutig hervorgeht, dass die Lieferung im Namen und für Rechnung des jeweiligen Forstwirtes erfolgt.
Erläuterungen Da die Betätigung der Waldwirtschaftsgemeinschaft als Betätigung nach § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 3...