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SWK 7, 1. März 2000, Seite 3

Liebhaberei bei Anteilsverkauf (§ 2 EStG)

Liebhaberei bei Anteilsverkauf (§ 2 EStG)

Wird von einer vermögensverwaltenden Gesellschaft in einem späteren Jahr ein weiterer Gesellschafter aufgenommen, so rechtfertigt dies nicht, den Anteil jedes Gesellschafters aufzuteilen in einen, den er veräußern will, und in einen, den er in Überschusserzielungsabsicht weiter halten will. Daher kann nicht teilweise für den verkauften Anteil Liebhaberei angenommen werden (BFH , IX R 68/96).

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