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Wiederverkaufsgarantie (§ 2 EStG)
Wiederverkaufsgarantie (§ 2 EStG)
Eine Wiederverkaufsgarantie ist nur dann für die Annahme einer Überschusserzielung schädlich, wenn erkennbar ist, dass der StPfl. bereits bei Erwerb des Objektes ernsthaft in Erwägung gezogen hat, sich mit Rücksicht auf diese Garantie von dem Objekt wieder zu trennen (BFH , IX R 59/96).