Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Liebhaberei bei mietengeschützten Objekten (§ 2 EStG)
Liebhaberei bei mietengeschützten Objekten (§ 2 EStG)
Der VwGH verweist auf sein Erk. vom , 92/13/0077, und bestätigt die Ansicht, dass bei mietengeschützten Objekten die Prognose unter Heranziehung fiktiver marktkonformer Mieten zu erstellen ist, wobei davon auszugehen ist, dass der StPfl. den durch die Zwangsvorschriften vorgegebenen Rahmen im Wesentlichen ausschöpft. Wird die Vorschreibung eines nur wenige hundert Schilling ausmachenden Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages von den die Mindestrente beziehenden Mietern unterlassen, so ist dies nicht entscheidend ().