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Neuregelungen im deutschen Steuerrecht zum 1.1.2000
Ermäßigung des Spitzensteuersatzes auf 51 Prozent
Das Steuerbereinigungsgesetz 1999 wurde im Wesentlichen begleitet von den Änderungen der zweiten Stufe der Einkommensteuerreform 1999/2000/2002, die zum in Kraft getreten ist. Danach sinkt der Eingangssteuersatz von 23,9 auf 22,9 Prozent, der Spitzensteuersatz ermäßigt sich von 53 auf 51 Prozent. Der Steuersatz für gewerbliche Einkünfte ermäßigt sich von 45 auf 43 Prozent. Der Grundfreibetrag (derjenige Teil des Jahreseinkommens, der dem steuerfreien Existenzminimum entspricht) steigt von 13.000 auf 13.500 DM (27.000 DM bei Zusammenveranlagung). Weitere Schwerpunkte bilden die Absenkung der Einkunftsgrenzen bei der Eigenheimzulage sowie die Fortführung der ökologischen Steuerreform. Benzin und Diesel wurden mit mit Öko- und Mehrwertsteuer um bis zu sieben Pfennig je Liter teurer. Die Stromsteuer stieg um 0,58 Pfennig je Kilowattstunde (incl. Mehrwertsteuer). Nur bei Heizöl und Gas änderte sich nichts.
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Die wichtigsten Änderungen im
Überblick | |||
Thematik | Rechtsgrundlage | Erläuterung | |
Steuerfreie Aufwands- entschädigungen | •
| Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche
Täti... |