zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 2000, Seite T 22

Neuregelungen im deutschen Steuerrecht zum 1.1.2000

Ermäßigung des Spitzensteuersatzes auf 51 Prozent

Anton Goetzenberger

Das Steuerbereinigungsgesetz 1999 wurde im Wesentlichen begleitet von den Änderungen der zweiten Stufe der Einkommensteuerreform 1999/2000/2002, die zum in Kraft getreten ist. Danach sinkt der Eingangssteuersatz von 23,9 auf 22,9 Prozent, der Spitzensteuersatz ermäßigt sich von 53 auf 51 Prozent. Der Steuersatz für gewerbliche Einkünfte ermäßigt sich von 45 auf 43 Prozent. Der Grundfreibetrag (derjenige Teil des Jahreseinkommens, der dem steuerfreien Existenzminimum entspricht) steigt von 13.000 auf 13.500 DM (27.000 DM bei Zusammenveranlagung). Weitere Schwerpunkte bilden die Absenkung der Einkunftsgrenzen bei der Eigenheimzulage sowie die Fortführung der ökologischen Steuerreform. Benzin und Diesel wurden mit mit Öko- und Mehrwertsteuer um bis zu sieben Pfennig je Liter teurer. Die Stromsteuer stieg um 0,58 Pfennig je Kilowattstunde (incl. Mehrwertsteuer). Nur bei Heizöl und Gas änderte sich nichts.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Thematik
Rechtsgrundlage
Erläuterung
Steuerfreie Aufwands-
entschädigungen

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Täti...

Daten werden geladen...