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SWK 3, 20. Jänner 2000, Seite R 8
Doppelbesteuerung: Vermeidung
• Vermeidung einer Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer – (§ 48 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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