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Pauschalgebühr: Berechnung
• Ergibt sich aus dem Vergleichstext selbst keine von vornherein feststehende, bestimmte zeitliche Begrenzung der vereinbarten Leistung, ist das Zehnfache der Jahresleistung für die Berechnung der erhöhten Pauschalgebühr heranzuziehen. – (§ 18 GGG), (Abweisung)
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