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SWK 3, 20. Jänner 2000, Seite R 9

Pauschalgebühr: Berechnung

Ergibt sich aus dem Vergleichstext selbst keine von vornherein feststehende, bestimmte zeitliche Begrenzung der vereinbarten Leistung, ist das Zehnfache der Jahresleistung für die Berechnung der erhöhten Pauschalgebühr heranzuziehen. – (§ 18 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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