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Einkommensteuer - Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG)
Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können einem einzelnen Miteigentümer nur dann anteilig zugerechnet werden, wenn und soweit er in objektiver und subjektiver Hinsicht den Tatbestand der Erzielung von Mieteinkünften erfüllt. Auch ein Miteigentümer kann die Einnahmen alleine erzielen, wenn der Mietvertrag nur auf ihn lautet und auch nur er die Einnahmen bezieht (BFH , IX R83/95 in BB 1999, 2281).