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Schenkungssteuer - Schenkung von Bezugsrechten aus Kapitallebensversicherung (§ 3 ErbStG)
Schenkung von Bezugsrechten aus Kapitallebensversicherung (§ 3 ErbStG)
Räumt ein Versicherungsnehmer einem Dritten unwiderruflich das Bezugsrecht an einer Kapitalversicherung ein und erhält der Begünstigte bei „Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherungsleistungen" unterliegt die Einräumung des Bezugsrechtes als solches nicht der Schenkungssteuer. Zuwendungsgegenstand ist in diesen Fällen vielmehr erst die zur Auszahlung gelangende Versicherungsleistung (BFH , II R 70/97 in BB 1999, 2284).