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SWK 3, 20. Jänner 2000, Seite K 1

Einkommensteuer - Gästefarm als Liebhaberei (§ 2 EStG)

Gästefarm als Liebhaberei (§ 2 EStG)

Ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Österreich erwarb 1987 eine Farm in Namibia und behauptete gegenüber der österr. Finanz, dass er nach Anfangsverlusten von etwa 2,5 Mio. S Gewinne aus der Vermietung der Safari-Lodge und aus Jagdreisen erzielen würde. Mangels eines DBA mit Namibia wären die Verluste in Österreich zu berücksichtigen. Da von 1987 bis 1993 keine Einnahmen erzielt worden sind, kann nicht mehr von bloßen Anfangsverlusten ausgegangen werden. Bei solchen Auslandsinvestitionen besteht auch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen zur Aufklärung des Sachverhaltes ().

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