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Betriebsausgaben: Fremdvergleich
• Es entspricht nicht den Erfahrungen des Wirtschaftslebens, dass ein selbständiger Werbevertreter, der sich häufig auf Geschäftsreisen befindet, allein zum Zwecke der Erreichbarkeit ein ständig mit einem Angestellten besetztes Büro unterhält (zur Frage des Fremdvergleiches). – (§ 4 EStG 1988), (Abweisung)
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