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Umsatzsteuer - Steuerbefreite Goldmünzen (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG)
Steuerbefreite Goldmünzen (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG)
In einer VO des Bundesministeriums für Finanzen (BGBl. II Nr. 3/2000) werden jene Goldmünzen angeführt, die während des Kalenderjahres 2000 die Kriterien des § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j sublit. bb des UStG 1994 erfüllen.