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Sonderausgaben: Versicherungsprämien
• Beiträge und Versicherungsprämien sind auch dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn das ausländische Versicherungsunternehmen keinen inländischen Geschäftsbetrieb unterhält. – (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(2 Erk., und 98/14/0084)