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SWK 3, 20. Jänner 2000, Seite R 8
Zurückweisungsgründe
• Gemäß § 208 LAO ergibt sich die Befugnis der Berufungsbehörde, Zurückweisungsgründe selbst wahrzunehmen. – (§ 208 Steierm. LAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0521)