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Verfahren: Entscheidungspflicht
•Einem im Zusammenhang mit der Berufung gegen die Vorschreibung einer Einfuhrumsatzsteuer eingebrachten Antrag auf Übergang der Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz ist dann nicht zu entsprechen, wenn die Verspätung nicht ausschließlich auf ein Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. - (§ 311 Abs. 4 BAO), (Abweisung)
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