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SWK 11, 10. April 1999, Seite R 35
Vorsteuerabzug
•Der Vorsteuerabzug kann nur gewährt werden, wenn die Leistung erbracht und über diese eine Rechnung gelegt worden ist; stimmen die gelieferten Gegenstände nicht mit den in der Rechnung ausgewiesenen Gegenständen überein, ist der Vorsteuerabzug zu versagen. - (§ 12 Abs. 1 UStG 1994), (Abweisung)
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