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SWK 11, 10. April 1999, Seite R 035

Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug kann nur gewährt werden, wenn die Leistung erbracht und über diese eine Rechnung gelegt worden ist; stimmen die gelieferten Gegenstände nicht mit den in der Rechnung ausgewiesenen Gegenständen überein, ist der Vorsteuerabzug zu versagen. - (§ 12 Abs. 1 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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