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SWK 11, 10. April 1999, Seite S 261

IFB und Evidenzkonto gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988

Ein Problem aus der steuerlichen Praxis

Helmut Kirchner

Durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 wurde dem § 4 des EStG der Absatz 12 neu angefügt. Er gilt seit der Veranlagung für 1996. Gemäß § 4 Abs. 12 Z 3 EStG hat die Körperschaft ein Evidenzkonto zu führen. In der Praxis ist nun ein Problem aufgetreten, das hier näher untersucht werden soll.

Im Zuge eines Vorganges nach Art. III des UmgrStG (es wird eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft eingebracht) sind in der Einbringungsbilanz der Personengesellschaft unter anderem abgereifte Investitionsfreibeträge als Rücklage ausgewiesen und gehen daher auf die aufnehmende Kapitalgesellschaft über. Sind diese abgereiften IFBs in das Evidenzkonto der Kapitalgesellschaft aufzunehmen?

1. Investitionsfreibetrag

Gemäß § 10 Abs. 1 letzter Satz EStG ist mit Ablauf des vierten auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres der IFB auf ein Kapitalkonto oder auf eine als versteuert geltende Rücklage steuerfrei zu übertragen.

2. Evidenzkonto

Punkt 1.1. des BMF-Erlasses vom hat folgenden Wortlaut: „§ 8 Abs. 1 KStG sieht in Einlagen steuerneutrale Vermögenszuwendungen an Körperschaften, soweit sie von Personen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, Mitglieder etc. (im folgenden als Anteilsinhaber bezeichnet) g...

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