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Steuerliche Behandlung von Index-Anleihen und Index-Zertifikaten
Aktuelle Rechtsansicht des Finanzministeriums
(BMF) - Im folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zur steuerlichen Behandlung von Erträgen aus Index-Anleihen und Index-Zertifikaten bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.
1. Allgemeines
1.1 In den letzten Jahren sind Anlageprodukte auf den Markt gekommen, deren „Verzinsung" von der Wertentwicklung eines Aktienindex abhängig ist (sogenannte Index-Anleihen oder Index-Zertifikate). Der Anleger erhält dabei für das hingegebene Kapital keine Zinsen, sondern - bei positiver Wertentwicklung des Index - einen das hingegebene Kapital übersteigenden Einlösungsbetrag bzw. Veräußerungserlös.
1.2 Werden derartige Anlageprodukte im Privatvermögen gehalten, stellen sich im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung folgende Fragen:
• Sind die vom Anleger erzielten Vorteile aus der Indexentwicklung Zinsen oder sonstige Erträgnisse aus einer Kapitalforderung im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 (Pkt. 2)?
• Sind derartige Anlageprodukte in jenen Fällen, in denen die Kapitalrückzahlung nicht bzw. nicht in vollem Umfang gewährleistet ist, überhaupt als Kapitalforderungen im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 zu beurteilen (Pkt. 3)?