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SWK 11, 10. April 1999, Seite R 035

USt-Bemessung: Minderung

Eine Minderung der Bemessungsgrundlage durch Gutschrift mittels einer Rabattkarte tritt erst bei Einlösung der Gutschrift ein. - (§ 16 Abs. 1 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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