Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 1999, Seite R 35
USt-Bemessung: Minderung
•Eine Minderung der Bemessungsgrundlage durch Gutschrift mittels einer Rabattkarte tritt erst bei Einlösung der Gutschrift ein. - (§ 16 Abs. 1 UStG 1972), (Abweisung)
()