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SWK 11, 10. April 1999, Seite R 036

Zuzugsbegünstigung

Betreffend Zuzugsbegünstigung hat der VwGH bereits mit Erkenntnis vom , 96/15/0048, ausgesprochen, daß § 103 EStG 1988 in der Fassung vor dem Steuerreformgesetz 1993, BGBl. Nr. 818/1993, für die Veranlagungszeiträume ab 1994 nicht mehr anzuwenden ist, weil die in § 112 a EStG 1988 angeführten Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind. - (§ 103 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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