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Zuzugsbegünstigung
•Betreffend Zuzugsbegünstigung hat der VwGH bereits mit Erkenntnis vom , 96/15/0048, ausgesprochen, daß § 103 EStG 1988 in der Fassung vor dem Steuerreformgesetz 1993, BGBl. Nr. 818/1993, für die Veranlagungszeiträume ab 1994 nicht mehr anzuwenden ist, weil die in § 112 a EStG 1988 angeführten Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind. - (§ 103 EStG 1988), (Abweisung)
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