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Superädifikat/Kauf, Rückvermietung
•Kommen Verkauf und Rückvermietung eines Superädifikates in den entsprechenden Verträgen klar und deutlich nach außen zum Ausdruck und weisen die getroffenen Vereinbarungen auch einen klaren und eindeutigen Inhalt auf, läßt sich daraus eine Fremdüblichkeit des Geschäftes ableiten; daß ein Wirtschaftsgut verkauft und sodann vom Erwerber an den Veräußerer wieder rückvermietet wird, ist eine im Wirtschaftsleben gebräuchlich gewordene Vorgangsweise. - (§ 7 KStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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