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Anträge i. S. d. GebührenG
Betreffend die Frage eines inneren Zusammenhanges von Anträgen im Sinne des Gebührengesetzes kommt es nach der hg. Judikatur darauf an, ob das rechtliche Schicksal kumulierter Anträge verschieden sein kann. - (§ 12 Abs. 1 GebG), (Aufhebung infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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