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SWK 30, 20. Oktober 1998, Seite 109

GrESt: Verjährung

Bei der Frage der Verjährung der Grunderwerbsteuerfestsetzung ist unter anderem entscheidend, daß der Erwerbsvorgang ordnungsgemäß, also zeitgerecht, richtig, vollständig und bei der zuständigen Behörde angezeigt worden ist. - (§ 4 Abs. 1 Z 3 lit. b GrEStG 1955), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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