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GrESt: Verjährung
• Bei der Frage der Verjährung der Grunderwerbsteuerfestsetzung ist unter anderem entscheidend, daß der Erwerbsvorgang ordnungsgemäß, also zeitgerecht, richtig, vollständig und bei der zuständigen Behörde angezeigt worden ist. - (§ 4 Abs. 1 Z 3 lit. b GrEStG 1955), (Abweisung)
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