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Die Zukunft des Zwei- bzw. Dreikontenmodells
Änderung in der Rechtsprechung des VwGH und mögliche Konsequenzen
Mit dem Erkenntnis vom , 94/14/0017 hat der VwGH in einem sehr ausgefallenen, zweifelsohne überzogenen Streitfall entgegen der Vorjudikatur entnahmebedingten Schuldzinsen die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben versagt. Die Finanzierung der Entnahmen im streitgegenständlichen Fall erfolgte im Rahmen eines sog. „Zweikontenmodells", dessen bisherige steuerliche Akzeptanz durch dieses Erkenntnis in Zweifel gezogen wird. Entgegen der von Kohler) getroffenen Annahme, daß dieses Erkenntnis das Ende des Zweikontenmodells bedeutet, kann man nach eingehender Analyse davon ausgehen, daß es genug rechtliche Anhaltspunkte gibt, die die Hoffnung zulassen, daß der VwGH in späterer Folge eine Korrektur, zumindest aber eine Präzisierung seiner Rechtsansicht vornimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte unbedingt der VfGH angerufen werden, um auch dem zweiten Höchstgericht die Möglichkeit zu geben, sich mit dieser Problematik zu befassen und die in sich widersprüchliche Rechtsprechung des VwGH einer verfassungsrechtlichen Kontrolle zu unterziehen.
Das Kernproblem der Auseinandersetzung liegt in einem nach wie vor ungelösten betriebswirtschaftlichen Problem, nämlich der Frage, nac...