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SWK 30, 20. Oktober 1998, Seite 108

Rechnung: Berichtigung

Das bloße Durchstreichen einer Rechnung stellt keine Berichtigung i. S. d. UStG dar. - (§ 11 Abs. 12 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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