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SWK 30, 20. Oktober 1998, Seite 110

Gerichtsgebühren: Räumungsvergleich

Wird für die im Räumungsvergleich übernommenen Leistungen keine zeitliche Begrenzung vereinbart, ist von einer unbestimmten Dauer der Vereinbarung auszugehen. - (§ 18 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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