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SWK 30, 20. Oktober 1998, Seite 110

Kanalgesetz Stmk.

Bei der Verbringung von Abwässern in eine Senkgrube kann nicht davon gesprochen werden, daß die Abwässer entsorgt werden, sondern lediglich davon, daß diese gesammelt werden. - (§ 4 Abs. 5 Stmk. KanalG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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