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Investitionsfreibetrag: Gebäude
•Entscheidend für die Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages ist i. S. d. Rechtsprechung des VwGH die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes im Zeitpunkt seiner Anschaffung bzw. seiner Herstellung. - (§ 10 Abs. 2 Z 1 EStG 1972)
Das in Rede stehende Gebäude wurde nach seiner Herstellung von der Beschwerdeführerin unmittelbar betrieblich genutzt und erst danach verpachtet. (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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