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Investitionsfreibetrag: Gebäude
•Lag eine gewerbliche Vermietung der betroffenen Gebäude nicht vor, dann konnte die gewerbliche Vermietung anderer Wirtschaftsgüter die Geltendmachung eines Investitionsfreibetrages für ein Gebäude nur dann rechtfertigen, wenn dieses Gebäude dem Betriebszweck der gewerblichen Vermietung solcher anderer Wirtschaftsgüter diente oder für Wohnzwecke betriebszugehöriger Arbeitnehmer bestimmt war. - (§ 10 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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