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SWK 32, 10. November 1997, Seite R 132
Finanzstrafverfahren: Einleitung
•Ein Finanzstrafverfahren kann trotz Selbstanzeige eingeleitet werden, wenn die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nicht zweifelsfrei feststeht - (§ 82 Abs. 3 FinStrG), (Abweisung)
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