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SWK 32, 10. November 1997, Seite T 133

Die Vorbereitungen des öffentlichen Sektors auf die Einführung der gemeinsamen Währung

Vorbereitungen auf Gemeinschaftsebene und in Österreich

Mag. Erhard Moser

Beim letzten Europäischen Rat, der im Juni dieses Jahres in Amsterdam stattgefunden hat, sind weitere wichtige Entscheidungen zur Vorbereitung der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion getroffen worden. So konnte eine endgültige Einigung über die Rechtsgrundlage für die gemeinsame Währung erzielt und die Diskussion über die beiden sogenannten Euro-Verordnungen abgeschlossen werden. Diese beiden Verordnungen regeln das Währungsrecht des Euro, seine Verwendung während der Übergangsphase sowie verschiedene technische Aspekte der Währungsumstellung (z. B. Umrechnung und Rundung, Vertragskontinuität). Damit ist gewährleistet, daß für die praktischen Vorbereitungen in den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit zur Verfügung steht und die Währungsumstellung innerhalb eines stabilen Rechtsrahmens erfolgen kann.

Ebenso ist es in Amsterdam gelungen, einen Kompromiß zum Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie zu den diesbezüglichen Verordungen zu erzielen. Durch diese Entscheidung sind die Teilnehmerstaaten auch nach Einführung der gemeinsamen Währung zu einer vorsichtigen Budgetpolitik und zur Vermeidung übermäßiger Budgetdefizite verpflichtet. Wird von einem Teilnehmerstaat den Bestimmunge...

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