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SWK 32, 10. November 1997, Seite 128

Nachsicht von Abgaben

Trotz Unbilligkeit ist aus Zweckmäßigkeitsgründen eine Nachsicht von Abgabenschulden abzulehnen, wenn nicht auch die übrigen Gläubiger gleichzeitig Forderungsverzichte leisten - (§ 236 Abs. 1 BAO)

Die von den Beschwerdeführern angestrebte Nachsicht würde sich zu Lasten des Fiskus und zu Gunsten der übrigen Gläubiger auswirken. (Abweisung)

(, 0049, 0050)

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