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PKW-Nutzung: Fahrtenbuch?
•Wenn der Arbeitnehmer (Geschäftsführer einer GmbH) geltend macht, er habe den firmeneigenen PKW ausschließlich für betriebliche Fahrten verwendet, muß er dies nicht durch ein Fahrtenbuch oder andere fortlaufend geführte Aufzeichnungen nachweisen - (§ 15 EStG 1988), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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