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SWK 32, 10. November 1997, Seite 165

Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen nach dem IAS Exposure Draft E59

Ein Vergleich mit den entsprechenden österreichischen Regelungen

Univ.-Prof. Dr. Alfred Wagenhofer

Der kürzlich veröffentlichte Exposure Draft E59 des IASC gibt den gegenwärtigen Stand internationaler Bemühungen um eine befriedigende Regelung von Rückstellungen wieder. Dieser Beitrag faßt die wesentlichsten Inhalte von E59 zusammen und vergleicht sie mit den entsprechenden österreichischen Regelungen, die in vielen Bereichen abweichende Vorschriften aufweisen.

Regelungen zu Rückstellungen führen immer wieder zu Diskussionen und gesetzlichen Änderungen. So brachte das EU-GesRÄG 1996 eine Änderung der handelsrechtlichen Bestimmungen über Rückstellungen, etwa die erstmals explizit erfolgte Anerkennung von bestimmten Aufwandsrückstellungen (§ 198 Abs. 8 Z 2 HGB). Die handelsrechtlichen Regelungen werden auch regelmäßig von steuerrechtlichen Regelungen oder Auslegungen beeinflußt; beispielsweise brachte das StReformG 1993 in § 9 EStG eine Einschränkung steuerlich anerkannter Rückstellungen mit sich. Die Rückstellungen sind auch unter Hinweis auf internationale Gepflogenheiten hinsichtlich der Stellung des Vorsichtsprinzips ins Gerede geraten. Gerade bei Rückstellungen zeigen sich unterschiedliche Bilanzierungstraditionen sehr deutlich. Dieser Beitrag nimmt den im August 1997 veröffentlichten ...

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