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SWK 32, 10. November 1997, Seite T 136

VfGH prüft neue Mindest-KöSt

Bedenken gegen rückwirkende Einführung und umsatzbezogene Bemessung

(apa) – Der Verfassungsgerichtshof hat gegen die neue Mindestkörperschaftsteuer ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Bedenklich erscheint dem VfGH, daß die Erhöhung der Mindest-KöSt rückwirkend (zum ) eingeführt wurde und daß umsatzstärkere Kapitalgesellschaften eine höhere Mindest-KöSt zu entrichten haben, auch wenn sie keine höheren Gewinne erzielen.

Der VfGH hat heuer schon einmal, im Jänner, die damals geltende Mindest-KöSt für verfassungswidrig erklärt, womit zwischenzeitlich wieder die frühere Mindestbesteuerung von 15.000 S galt. Daraufhin hat die Koalitionsregierung die „Mindest-KöSt neu" ausgetüftelt. Diese beträgt für eine Aktiengesellschaft 50.000 S und für eine GmbH 25.000 S. Von dieser Steuer sind Kapitalgesellschaften betroffen, die (bei voll eingezahltem Grund- bzw. Stammkapital) dadurch in Höhe einer Kapitalrendite von 14,7% steuerlich belastet werden. Die Steuerhöhe wird vom VfGH laut Aussendung „noch nicht für unverhältnismäßig" gehalten.

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat bereits vor Inkrafttreten der heurigen Körperschaftsteuernovelle gewarnt, daß die Mindest-KöSt neu wieder verfassungs...

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