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SWK 32, 10. November 1997, Seite R 132

VfGH: Wiedereinsetzung

Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages - (§ 35 VerfGG i. V. m. § 146 Abs. 1 ZPO)

Schon nach dem Antragsvorbringen und der dem Antrag beigelegten eidesstattlichen Erklärung besteht kein Anhaltspunkt für die Annahme, daß die Fristversäumung auf nur leichter Fahrlässigkeit beruhen könnte. Es handelt sich nicht bloß um einen minderen Grad des Versehens, wenn ein eine Beschwerde nach Art. 144 Abs. 1 B-VG enthaltendes Briefkuvert in eine Spalte zwischen zwei Tische fällt und dort für fast zwei Wochen unentdeckt liegen bleibt. (Abweisung)

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