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SWK 32, 10. November 1997, Seite 130

Anzeigenabgabe: Bruchteilsfestsetzung

Die Gemeinde ist verpflichtet, über einen Antrag auf Bruchteilsfestsetzung der Anzeigenabgabe durch Bescheid abzusprechen - (§ 5 Abs. 4 NÖ AnzeigenabgabeG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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