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SWK 32, 10. November 1997, Seite R 130
Oesterreichische Nationalbank
•Aus einem devisenrechtlichen Bescheid der Oesterreichischen Nationalbank, mit dem im Einparteienverfahren das Begehren der Partei abgewiesen oder zurückgewiesen wird, erwächst niemandem ein Recht - (§ 14 Devisengesetz), (Abweisung)
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