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SWK 32, 10. November 1997, Seite 130

Oesterreichische Nationalbank

Aus einem devisenrechtlichen Bescheid der Oesterreichischen Nationalbank, mit dem im Einparteienverfahren das Begehren der Partei abgewiesen oder zurückgewiesen wird, erwächst niemandem ein Recht - (§ 14 Devisengesetz), (Abweisung)

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